Man kann sich mit Berechtigung über einige Dinge wundern, wenn man den Werdegang und Ausgang des Gerichtsprozesses um ein totes Baby und eine Hausgeburtshebamme verfolgt hat.
http://selbstgeboren.de/?p=963
Ich denke aber, sie hat gute Chancen, freizukommen, wie andere Hebammen vor ihr.
http://www.dhz-online.de/index.php?id=310&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5212&cHash=7430425a5c02d7016254858d387598e0
Das Recht auf freie Geburtsortwahl darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die die Frauen dabei unterstützen. Es ist nun mal unmöglich, eine Säuglingssterblichkeit von 0% hinzubekommen. Das erwartet ja auch niemand von Geburtshelfern, die im Krankenhaus tätig sind. Also bitte: Recht muss Recht bleiben und überall sollte der gleiche Maßstab angelegt werden.